- -widrig
- -wid|rig [vi:drɪç] <adjektivisches Suffixoid>:
dem im substantivischen Basiswort Genannten zuwiderlaufend, dagegen gerichtet, ihm nicht entsprechend, es hemmend /Ggs. -gemäß/: absprachewidrig; befehlswidrig; formwidrig; gesetz[es]widrig; normwidrig; ordnungswidrig; polizeiwidrig; protokollwidrig; rechtswidrig; regelwidrig; satzungswidrig; sittenwidrig; verkehrswidrig; verfassungswidrig; vertragswidrig; vorschriftswidrig; wahrheitswidrig; <selten mit adjektivischem Basiswort> sozialwidrige Kündigung.
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-wid|rig:drückt in Bildungen mit Substantiven – selten mit Adjektiven – aus, dass die beschriebene Person oder Sache gegen etw. gerichtet ist, verstößt, in Widerspruch zu etw. steht:absprache-, befehls-, rechts-, vernunftwidrig.* * *
-wid|rig: drückt in Bildungen mit Substantiven - selten mit Adjektiven - aus, dass die beschriebene Person oder Sache gegen etw. gerichtet ist, verstößt, in Widerspruch zu etw. steht: absprache-, befehls-, rechts-, vernunftwidrig.
Universal-Lexikon. 2012.